Deutscher Glücksspiel-Markt: Chaos pur

Per Gesetz sollten in Deutschland 20 Unternehmen eine Lizenz für das Geschäft mit Sportwetten erhalten. Wann es soweit sein wird, ist allerdings weiter unklar. Die Verzögerung wirkt sich auch auf die Sponsoringbranche aus. Um das besser verstehen zu können, muss man wissen, wie sich die Situation aus Sicht der Sportwetten-Anbieter darstellt.*

Chaos – es gibt wohl kein Wort, das die aktuelle Situation im deutschen Glücksspielmarkt besser beschreibt.Unternehmen, die mit Sportwetten hierzulande Geld verdienen wollen, müssen sich seit Monaten mit einer Reihe art-pedro  / pixelio.deunbequemer, einander überlappender Themen und oftmals widersprüchlicher Informationen auseinandersetzen. Die Suche nach der richtigen Geschäftsstrategie wird dadurch zu einem Lotteriespiel. Sie werden unter anderem mit einer unübersichtlichen Rechtssprechung der nationalen Gerichte konfrontiert, zudem mit einer Gesetzgebung, die ihnen unattraktive Bedingungen aufdrückt und laut vieler Rechtsexperten gegen EU-Recht verstößt. Hinzukommt eine Lizenzvergabe, die eigentlich schon längst abgeschlossen sein sollte, sich aber noch auf unbestimmte Zeit hinziehen kann. Als wenn das nicht genug wäre, herrscht derzeit ein Vollzugsdefizit und Wildwuchs bei stationären Wettshops.

Jeder dieser Punkte lässt sich ausführlicher erörtern, wodurch das Gesamtproblem verständlicher wird als es mit dem eben vollführten Schnelldurchlauf möglich war – und es kann helfen, einen Sponsor wie Tipico, Mybet, Bet-at-Home oder auch Oddset und seine Bedürfnisse und Sorgen zu verstehen.

 Die Lizenzvergabe

Wann kommen denn nun endlich die Lizenzen für Sportwetten? Diese Frage quält die Branche. Wie ein zäher Kaugummi zieht sich der Vergabeprozess in die Länge. Nachdem zuletzt am 14. März die verbliebenen Lizenzbewerber, die angeforderten Mehr-Informationen beim Innenministerium Hessen abgegeben haben, bleibt ihnen nichts anderes übrig als abzuwarten. Wann die maximal 20 Lizenzen ausgegeben werden sollen, hat das Ministerium nicht bekannt gegeben. Glücksspielrechtsexperte Wulf Hambach von der Kanzlei Hambach & Hambach sagt, er habe gehört, es wurde als Ziel auserkoren, die Lizenzen noch vor der Fußballweltmeisterschaft in Brasilien auszugegeben.„Dann könnten die Sportwetten-Anbieter noch das lukrative WM-Geschäft auf völlig legaler Basis mitnehmen“.

Auch ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden macht dem Innenministerium Druck: Das Ministerium werde „im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, über den Konzessionsantrag der Antragstellerin innerhalb von drei Monaten ab Zustellung dieses Beschlusses zu entscheiden“, heißt es offiziell. Der Beschluss ist vom Dezember und sollte daher spätestens Anfang Januar zugegangen sein.Damit aber nicht genug, das Gericht bezieht auch alle anderen Bewerbungen in die Entscheidung mit ein: Das Ministerium „ist gehalten, über alle Konzessionsanträge im laufenden Verfahren zeitgleich zu entscheiden“.

Es darf allerdings bezweifelt werden, dass die vorgegebene Frist von drei Monaten zur Entscheidung über alle Anträge eingehalten werden kann,. So sagt Friedrich Stickler, Präsident der European Lotteries, in Deutschland gebe es gar nicht die nötigen Strukturen. „Als Dänemark den Glücksspielmarkt liberalisiert hat, wurde eine Glücksspielbehörde mit rund 100 Mitarbeitern eingerichtet. Die Strukturen in Deutschland reichen nur für das bisherige staatliche Monopol.“

Sogar das Verwaltungsgericht Wiesbaden glaubt nicht, dass die drei Monate eingehalten werden Uwe Wagschal  / pixelio.dekönnen und bereits Anfang April Lizenzen vergeben werden. Mit dem Teilurteil vom 19. Dezember 2013 hat das Gericht in einem anderen Verfahren darauf hingewiesen, dass wegen des geänderten „Informationsmemorandums“ vom 14. November 2013 mit einer Konzessionserteilung in der ersten Hälfte 2014 nicht gerechnet werden könne. Mit Informationsmemorandum ist gemeint, dass denjenigen Bewerbern, die keine Lizenz erhalten sollen, die Möglichkeit eingeräumt werden muss, dagegen Rechtsmittel einzulegen – während die auserwählten Lizenznehmer noch nicht loslegen dürfen.

Diese Rechtsmittel, die von vorerst abgelehnten Bewerbern eingelegt werden können, können zweierlei ausfallen: Laut Hambach könnte über derartige Einsprüche gegen die Lizenzvergabe mithilfe eines sogenannten Hängebeschlusses entschieden werden. Das ist eine Art gerichtliches Schnellverfahren. „Das dauert nur wenige Monate“, sagt Hambach. Anders sieht es aus, wenn Bewerber ein Hauptverfahren anstrengen und dieses vom Gericht angenommen wird. Dann kann sich die Entscheidung bezüglich der Lizenzvergabe schlimmstenfalls noch drei oder vier Jahre verzögern. Christoph Schmidt, Geschäftsführer ODS Oddset Deutschland Sportwetten, glaubt daher nicht, dass die Lizenzen noch in diesem Jahr vergeben werden. Auf einer Podiumsdiskussion Anfang März an der Universität Hohenheim sagte Schmidt: „Wenn es gut läuft, werden die Lizenzen im zweiten Quartal 2015 vergeben.“

Sollte sich die Vergabe tatsächlich weiter hinziehen, könnte es allerdings noch aus Brüssel Druck geben: Die EU-Kommission hat Wulf Hambach zufolge bei der Notifizierung des Glücksspielstaatsvertrags eine Evaluationszeit von zwei Jahren verfügt. Diesen Juli ist diese Zeitspanne abgelaufen. „Dann muss der Glücksspielstaatsvertrag von der Kommission neu bewertet werden. Und wenn bis dahin noch nicht mal im Ansatz Lizenzen ausgegeben wurden, wirkt sich das sicher nicht positiv aus.“

So oder so, jede Verzögerung ist schlecht für die Bewerber: Die Kosten für die Bewerbung, die sich nach einhelliger Meinung im niedrigen siebenstelligen Bereich bewegen, sollen amortisiert werden. Das klappt aber nur mit einer Lizenz. Und die hat nach dem Glücksspielstaatsvertrag nur eine Gültigkeit bis zum 1. Juli 2019. Die Zeit drängt also. Zumindest versichern das unisono die Geschäftsführer und Marketingverantwortlichen der bekanntesten Sportwetten-Anbieter wie Bwin, Bet-at-home, Cashpoint, Interwetten, Maybet, Oddset oder Tipico – auch wenn derzeit niemand irgendetwas offiziell sagen will. Aus Sorge, es sich dadurch womöglich mit den Lizenzprüfern in Hessen zu verscherzen.

Es gibt aber auch andere Stimmen. Die behaupten, eigentlich will niemand eine Lizenz.

Das Vollzugsdefizit

Manfred Hecker von der Kanzlei CBH Rechtsanwälte rief bei einer Podiumsdiskussion an der Universität Hohenheim sichtlich empört seinem Anwalts-Kollegen Ronald Reichert von der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs und Widmaier zu: „Die derzeitige Situation ist doch ein Schlaraffenland für Ihre Mandanten!“ Reichert, der private Glücksspielanbieter juristisch vertritt, entgegnete: Im Prinzip sei das richtig, dass private Anbieter aktuell von der ungeklärten Rechtssituation profitieren könnten. Dennoch gebe es durchaus ein reales Bedürfnis von privaten Anbietern nach einer geklärten Rechtslage. Durch die Vergabe von Lizenzen. „Damit gegen die illegalen Anbieter, die keine Steuern zahlen, vorgegangen werden kann.“

Tatsächlich gibt es eine Reihe von Sportwetten-Anbietern, die seit in Krafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli 2012 Steuern an den deutschen Fiskus zahlen – mit Blick auf die hoffentlich für sie positiv ausfallende Lizenzvergabe. Auch unternehmen Anbieter wie Bwin oder Tipico enorme Anstrengungen, um sich gegen Wettmanipulationen oder Geldwäsche zu schützen. All das kann von Anbietern zum Beispiel aus Asien nicht behauptet werden. Zum Ärger der in Deutschland bekannten Anbieter wie Bwin und Co. werden sie aber immer wieder mit diesen Anbietern aus Fernost in einen Topf geschmissen. Das ist abträglich für die Bemühungen, sich ein seriöses Image aufzubauen. Mithilfe von Lizenzen könnten sie sich ein für allemal von der unliebsamen Konkurrenz abgrenzen.

Das Gleiche gilt für den stationären Bereich. Überall in Deutschland sind Wettshops wie Pilze aus dem Boden geschossen. Darunter eine hohe Zahl, die nicht als Franchise-Unternehmen mit einem namhaften Anbieter kooperieren, sondern vom Außenauftritt her eher als „Zockerbude“ bezeichnet werden können. Suchtexperten beklagen schon, dass Passanten in Innenstädten eher wüssten, wo das nächste Wettlokal ist als das sie sagen könnten, wo sich die nächste Sparkasse befindet.

Lupo_pixelio.deDer Grund dafür liegt nach Meinung von Manfred Hecker bei einem großen Vollzugsdefizit: „Viele Kommunen haben Angst vor Staatshaftungsklagen in Millionenhöhe und gehen daher nicht gegen Wettenanbieter vor. Stattdessen nehmen sie lieber weiter die Einnahmen durch Gewerbe- und Vergnügungssteuer ein.“ Die aktuelle Situation würden sich viele Geschäftsleute zu Nutze machen und mit Wettlokalen Fakten schaffen. Denn ist ein Wettshop erst einmal von der zuständigen Baubehörde genehmigt, wird eine spätere Schließung schwer fallen. Auch Tipico oder Mybet haben ihre stationären Wettshops massiv ausgebaut. Tipico soll mittlerweile weit über 750 Wettlokale in ganz Deutschland haben – auch ohne eine Lizenz.

Aus der Sicht von Tipico ließe sich dieses Vorgehen auch damit begründen, dass die Auflagen durch den Glücksspielstaatsvertrag für das Online-Wettengeschäft dermaßen unattraktiv sind, dass man quasi gezwungen sei, mit stationären Wettshops quer zu subventionieren. Und damit das klappt, warte man nicht mehr länger, bis sich das Ministerium in Hessen endlich zu einer Entscheidung durchgerungen hat.

Eine ähnliche mutige Taktik hat man auch beim Sportsponsoring verfolgt: Denn eigentlich ist Werbung nur für lizenzierte Unternehmen erlaubt. So steht es im Glücksspielstaatsvertrag. Und eine Lizenz hat bekanntlich keiner der in der Bundesliga bereits bei jedem Club auf den Banden präsenten Glücksspielunternehmen.

Die Rechtsprechung

Haben die Kommunen also Angst gegen Glücksspielanbieter vorzugehen? Weil sie juristische Gegenmaßnahmen befürchten? Nachvollziehbar wäre es. Das zeigen die mittlerweile reihenweise vorhandenen Gerichtsbeschlüsse, die Unterlassungsverfügungen der staatlichen Behörden abgewiesen haben. Die Gerichte verweisen dabei immer auf die noch nicht beendete Lizenzvergabe, weshalb es keinem Wettenanbieter untersagt werden könne, gewerblich tätig zu werden. Zwar stünde im Glücksspielstaatsvertrag, dass nur Anbieter mit einer Lizenz Sportwetten anbieten dürfen. Daraus dürfe aber nicht der Folgeschluss gezogen werden, dass dann bis zur Lizenzvergabe gar keiner Sportwetten anbieten dürfe. Denn dass es bis heute keine Lizenzen gebe, sei ja nicht das Verschulden der Anbieter.

Und so warten die Vollzugsbehören und die Gerichte darauf, dass die Politik endlich dafür sorgt, dass sie eine stabile Rechtsgrundlage haben, mit der sie gegen nicht-lizenzierte Wettenanbieter vorgehen können.

Jedenfalls dachten alle Beteiligten das bis Ende Februar. Denn dann überraschte das Oberverwaltungsgericht Münster, das die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigte, indem einer staatlichen Aufsichtsbehörde erlaubt wurde, Sportwettenanbietern mit Sitz in Malta das Geschäft mit Sportwetten zu verbieten. Es spiele keine Rolle, dass die Wettenanbieter seit eineinhalb Jahren auf die erforderliche Genehmigung warten. Dass das bundesweit zuständige hessische Innenministerium das Konzessionserteilungsverfahren noch nicht abgeschlossen habe, verpflichte die Aufsichtsbehörde nicht, das nicht erlaubte Glücksspiel in der Zwischenzeit zu dulden, meinten die Münsteraner Richter (Aktenzeichen 13 A 2018/11 und 13 A 351/12).

Ein Urteil, das die Branche verunsichern dürfte. Denn bislang hatte man darauf vertraut, dass sich jeder Richter an einem Oberverwaltungsgericht dem bisherigen Duktus anschließt und Untersagungen durch staatliche Behörden nicht zulässt, mit Verweis auf die ausstehende Lizenzvergabe.

Als wenn das alles nicht schon kompliziert genug wäre, wird sich vielleicht auch noch der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in die Rechtssprechung einmischen.Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de Im Januar 2013 wurde bekannt, dass sich der Bundesgerichtshof in einem Streitfall zum Glücksspielstaatsvertrag an den EuGH gewandt hat. Die Luxemburger Richter sollen entscheiden, ob die derzeit geltenden Regelungen mit europäischem Recht vereinbar sind. Die staatliche Lottogesellschaft von Nordrhein-Westfalen hatte gegen einen privaten Glücksspielanbieter geklagt, weil dieser vermeintlich rechtswidrig in Deutschland Online-Glücksspiele anbietet. Der private Anbieter hatte sich juristisch gewehrt und sinngemäß argumentiert, dass das Verbot nicht haltbar sei, weil die vom EuGH im November 2011 geforderte Kohärenz durch das liberalere Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein nicht gegeben sei. Mit anderen Worten: In 15 Bundesländern kann nicht verboten sein, was in Schleswig-Holstein erlaubt ist. Denn das nördlichste Bundesland hatte eine Zeitlang mit einem deutlich liberaleren Glücksspielgesetz einen Sonderweg beschritten und war erst später nach einem Regierungswechsel zum Glücksspielstaatsvertrag beigetreten.

Seit dieser Nachricht hofft die Glücksspielbranche, dass der EuGH den Glücksspielstaatsvertrag für unvereinbar mit EU-Recht erklärt und die deutsche Politik daraufhin ein neues Gesetz ausarbeiten muss. Am 2. April soll nun der erste Verhandlungstag am EuGH stattfinden.

Dieter Kraus, Leiter des Kabinetts des EuGH-Präsidenten, gibt gegenüber SPONSORs wenig Mut zur Hoffnung: „Der EuGH sieht sich nicht als Ersatzgesetzgeber. Die allgemeine Tendenz des EuGH bei derartigen Fällen ist Zurückhaltung.“ Der EuGH gestehe den Mitgliedsstaaten der EU in der Regel viel Entscheidungsspielraum zu. Dass hört sich nicht danach an, als sei aus Luxemburg ein für den Glücksspielstaatsvertrag vernichtendes Urteil zu erwarten. Und die nächsten Monate wird es sowieso nicht beeinflussen: Die Entscheidung soll erst im Herbst gefällt werden.

Schließlich gibt Kraus dann aber doch noch ein wenig Hoffnung: „Aufgrund des Kohärenz-Gedankens müssen berechtigte Gründe für Einschnitte in die Grundfreiheiten gegeben sein.“ Genau das bezweifeln ja aber viele Branchenteilnehmer seit langem vehement: Dass es zu zentralen Vorgaben im Glücksspielstaatsvertrag – wie zum Beispiel die Begrenzung auf maximal 20 Lizenzen – nachvollziehbare Gründe gibt. Gründe, mit denen Unternehmen wie Bwin und Co. das Geschäft in Deutschland verboten werden darf. Und zwar nicht, weil sie zufällig die Nummer 21 oder 22 sind.

Letztlich bleibt vieles abzuwarten und das Chaos im deutschen Glücksspielmarkt weiter bestehen.

*Dieser Text ist Teil des Titelthemas der aktuellen April-Ausgabe des Fachmagazins SPONSORs.

 

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