Nachlese 2: Des Polizeipräsidenten dumme Ideen zum Derby

Dass die Trennung von Exekutive und Legislative etwas wirklich, wirklich Gutes ist, zeigt sich immer wieder, wenn Polizeipräsidenten von Medien dazu aufgefordert werden, doch einmal Politiker zu spielen. Dann kommen Wunschträume ans Licht, die in der Realität nicht weiterhelfen. So auch Polizeipräsident Volker Kluwe aus Hannover, der in der Nachlese zum Derby Hannover gegen Braunschweig ziemlich naive Verbesserungsvorschläge zum Besten gab.

Im Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung sagte Kluwe, es brauche „irgendeine rechtliche Grundlage für ein Verbot, wenn es um Vermummung im Zusammenhang mit solchen Veranstaltungen geht. Das wäre schon ein großer Schritt“. In der Tat ist es sicher für Viele etwas Neues, dass es in einem Stadion kein Vermummungsverbot gibt. Dass man in einem Stadion also etwas darf, was man außerhalb des Stadions nicht darf. Und einleuchten tut es auch nicht. Die einfache Lösung wäre vermutlich eine Änderung der Hausordnung und der AGB des Vereins, der als Veranstalter dann seinen Gästen eine Vermummung untersagen könnte.

Soweit so gut von Herrn Kluwe. Nur dann folgte eine Plattitüde: „Auch der Verein wird seine Politik gegenüber den sogenannten Fans überdenken und sich fragen müssen, wie locker der Zügel in Zukunft gehalten wird oder ob es nicht ein paar Restriktionen geben muss.“ Und dass bei einem Verein wie Hannover 96, der schon jetzt im Ruf steht eher überzogen hart gegen Teilde der Fans vorzugehen. Solche Aussagen beleidigen die Klubs in ihren bisherigen umfangreichen Anstrengungen, das Stadion zu einer Art Hochsicherheits-Gelände zu machen.

Dummer Vorschlag: Verkaufsverbot an Auswärtsfans

Damit aber nicht genug: „Beispielhaft wäre es überlegenswert, dass bei solchen Risikospielen seitens des gastgebenden Vereins keine Karten an Gästefans verkauft werden. Auch die Mittel der Polizei sind noch nicht ausgeschöpft. 2012 hat die Hamburger Polizei vor dem Spiel des FC St. Pauli gegen Hansa Rostock durchgesetzt, dass die Gästefans keine Eintrittskarten kaufen durften. Das Verwaltungsgericht lehnte damals den Einspruch gegen die Maßnahme ab. Auch einen solchen Schritt müssen wir künftig im Einzelfall prüfen“, so Kluwe, der damit eine Unkenntnis und Naivität zu erkennen gibt, die fast schon weh tut.

Bei dem von ihm als Vorbild herangezogenem Beispiel aus dem Jahr 2012, hatte das Verkaufsverbot gegen die Hansa-Fans nicht wirklich etwas bewirkt: Rostocker meldeten eine Demonstration an, St. Paulis Ultras bekunden Solidarität, verkündeten, sie würden das Spiel sogar boykottieren und am Ende gab es trotz oder vielleicht auch gerade wegen des Verkaufsverbots Randale, die auf den nun „gemeinsamen Feind, die Bullerei“ abzielten.

(Bildquelle: SCHAU.MEDIA / pixelio.de/ bearbeitet von T. Kuske)

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