Dresden erwirkt erneut Fristverlängerung
Vielleicht muss ich manchmal betonen, dass ich in diesem Blog nicht nur exklusiv meine Meinung miteinbringe, sondern auch exklusive Inhalte. So wie das hier: Im Streit um den Ausschluss aus dem DFB-Pokal hat Dynamo Dresden erneut eine Fristverlängerung erwirkt, um möglichersweise doch noch gegen den DFB vor ein ziviles Gericht zu ziehen. Über die weitere Vorgehensweise will der Verein bei der nächsten Mitgliederversammlung am 16. November entscheiden.
Möglicherweise kommt es doch noch dazu, dass der Zweitligist gegen die Entscheidung des DFB-Schiedsgerichts vor einem normalem Gericht angeht – und damit einen Präzedensfall schaffen und das Prinzip der souveränen Sportgerichtsbarkeit zunichte machen könnte. Doch soweit ist es noch nicht, stattdessen könnte es auch noch zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen Verein und Verband kommen.
Wie diese im Detail aussehen soll, wird bei der nächsten Mitgliederversammlung am 16. November entschieden. Der Aufsichtsrat hat sich für den Gang vor ein Zivilgericht ausgesprochen. Die Geschäftsführung möchte lieber das „Friedensangebot“ des Deutschen Fußball-Bundes annehmen. Unbestätigten Berichten zufolge soll dieses so aussehen: Der DFB hat dem Zweitligisten bei Klageverzicht versprochen, dreizehn noch nicht verhandelte Fan-Delikte gegen Zahlung von 30 000 Euro nicht weiter zu verfolgen. Außerdem soll das Vorstrafenregister des Vereins gelöscht werden.
Dresden war nach Ausschreitungen im Zweitrundenspiel bei Hannover 96 im Oktober 2012 als Wiederholungstäter vom Pokalwettbewerb 2013/14 ausgeschlossen worden. Zuletzt hatte der Verein eine Fristverlängerung für den Gang zum Landesgericht Frankfurt bis zum 31. Oktober erwirkt.
(Bildquelle: Ute Kawik / pixelio.de)
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